Solarenergie

Die staatliche Förderung für Photovoltaik-Anlagen

In den letzten Jahren erfreuen sich immer mehr Hausbesitzer oder Landwirte mit großen Höfen an ihren Photovoltaik-Anlagen. Diese Anlagen tragen zum Umweltschutz bei, aber man kann mit ihnen auch bares Geld verdienen?

Kreditanstalt für Wiederaufbau als Darlehensgeber

Der Strom, der durch eine Photovoltaik-Anlage erzeugt wird, wird in das örtliche Stromnetz eingespeist und von dem betreibenden Stromanbieter als Einspeisung vergütet. In einem Jahr kann diese Einspeisung eine Rendite von ungefähr zehn Prozent ausmachen. Um sich so eine Anlage auf das Dach bauen zu lassen, müssen Hausbesitzer allerdings auch einiges bereit sein zu investieren. Deshalb macht es Sinn, den Bau einer solchen Anlage zu finanzieren. Und hier kommt die staatliche Förderung der Photovoltaik-Anlagen durch die KfW-Bank ins Spiel. Die KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet zinsvergünstigte Darlehen an, deren Zinssatz weit unter den üblichen Darlehenszinssätzen anderer Banken liegt. Die Bank bietet Förderprogramme bis zu einem Betrag von 50.000 Euro an. In der Regel reicht dieser Betrag auch aus, um sich eine komplette Anlage inklusive der Installationskosten auf sein Dach bauen zu lassen. Allerdings muss man sich selbst an die KfW-Bank wenden, um die entsprechenden Antragsformulare zu erhalten.

Schnell handeln um Vorteile zu nutzen

Landwirte bauen sich häufig riesige Photovoltaik-Anlagen auf ihre Scheunen oder Viehställe. Stehen diese Gebäude auf einer freien Fläche, so erhalten sie eine Einspeisevergütung von zurzeit 35,49 Cent pro kW/h. Normale Hausbesitzer hingegen erhalten eine Vergütung zwischen 43,99 und 46,75 Cent pro kW/h. Die Einspeisevergütung wird vertraglich mit dem örtlichen Stromanbieter, in diesem Fall Stromabnehmer, festgelegt. In der Regel werden 20 Jahre ab der Inbetriebnahme garantiert. Da die Vergütung für neue Photovoltaik-Anlagen von Jahr zu Jahr geringer wird, sollte man schnellstmöglich mit dem Bau und der anschließenden Inbetriebnahme beginnen, damit die Vergütung noch möglichst hoch ausfällt. Zu dem haben die Betreiber einer solchen Anlage noch den Vorteil sich bei ihrem zuständigen Finanzamt als Unternehmer eintragen zu lassen, sodass sie die Instandhaltungs- bzw. Wartungskosten für ihre Anlagen auch steuerermäßigt bei der Umsatzsteuer geltend machen können. Die Bezeichnung für diese Art von Unternehmern lautet “Hersteller von Solarenergie”.

Photovoltaik-Anlage – eine sinnvolle Investition

Als Fazit darf mit ruhigem Gewissen gesagt werden, das die staatliche Förderung der Photovoltaik-Anlagen eine ausgesprochen sinnvolle Investition ist, die sich über die kommenden Jahrzehnte mit ziemlicher Sicherheit rentieren wird. Die zinsvergünstigten Darlehen der KfW-Bank sind von keinem anderen Kreditinstitut zu toppen. Außerdem hat man die Möglichkeit jederzeit Sondertilgungen in beliebiger Höhe zu leisten, um schneller das Darlehen tilgen zu können. Auch dass wird äußerst selten von anderen Kreditinstituten geduldet. Des Weiteren ist die über einen langen Zeitraum festgelegte Einspeisevergütung nicht zu verachten. Denn eine zehnprozentige jährliche Rendite, die in besonders sonnenreichen Jahren noch übertroffen werden kann, bekommt auch nicht jeder. Und letzten Endes, sich als Unternehmer anmelden zu dürfen, ohne selbst täglich dafür arbeiten gehen zu müssen, aber dennoch alle Instandhaltungs- und Wartungskosten steuerlich absetzen zu können, ist sicherlich eine tolle und interessante Sache, über die es sich nachzudenken lohnt.

Foto: gunnar3000 – Fotolia.com

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