Brandschutzversicherung für Immobilien bei Verwendung von Solarzellen

Eine Brandschutzversicherung ist eine Versicherungsart, die durch das Feuer entstandene Schäden ersetzt. Wer einen Schadensfall hat, muss erst einmal klären, welche Versicherung eigentlich besteht. Hat man eine Wohngebäudeversicherung oder eine Solaranlagenversicherung? Wenn man eine Wohngebäudeversicherung hat, kann man in der Regel gegen einen Mehrbetrag die Solaranlage in den Versicherungsschutz mit einfließen lassen. Sollte dieses nicht geschehen sein, kann die Versicherung im Brandfall für die Solaranlage den Versicherungsschutz verweigern. Dieses gilt allerdings nicht für das Gebäude selbst. Sollte eine separate Solaranlagen-Versicherung bestehen, sollte man die Versicherung darüber informieren, dass sich somit eine Erhöhung der Gebäudeversicherung erübrigt hat.

Was passiert bei einem durch Solaranlagen ausgelösten Brand?

Hier hat die Versicherung eigentlich keine rechte Handhabe den Versicherungsschutz für die Wohngebäudeversicherung zu verneinen. Es kann jedoch in manchen Fällen die Möglichkeit des Regresses durch die Versicherung an den Verursacher herangetragen werden. Sollten man ein Dach gemietet haben, muss man eine Betreiber-Haftpflicht für Solaranlagen abschließen. Hat man die Solaranlage auf dem eigenen Dach, muss man klären, wer der Besitzer des Hauses ist und wer der Besitzer der Solaranlage. Gehört das Haus dem Besitzer der Solaranlage, sollte man diese in die Privat-Haftpflichtversicherung mit einschließen lassen und dieses bei der Versicherung melden. Auch Schäden an Dritten werden dadurch abgesichert, zum Beispiel durch Funkenflug.

Brandschutzversicherungen

Eine Brandschutzversicherung ist eine Versicherungsart, die durch das Feuer entstandene Schäden ersetzt. Meist werden Immobilien gegen Brand versichert, unerheblich ob es sich durch Blitzschlag oder einen technischen Defekt handelt. Die durch einen Brandstifter verursachten Schäden, zahlt zwar die Versicherung, wird sich aber an den Brandstifter halten, um ihr Geld wieder zu bekommen. Meist wird hier ein Komplettpaket angeboten, das Einbruch, Haftpflicht und Wasserschäden einbezieht. Die zu zahlende Prämie wird nach dem Schätzwert der Wiederherstellung gerichtet. War diese vorher zu niedrig angesetzt, so kommt es zu einer Unterdeckung des Schadens und es wird nur ein prozentueller Anteil der Schadenssumme ausbezahlt.

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